Getrennt sammeln und verwerten
Geräte-Altbatterien und -akkus
- Leere Batterien und verbrauchte Akkus sind gemäß Batteriegesetz getrennt vom Restabfall zu sammeln.
- Besondere Aufmerksamkeit ist der Sammlung von Lithium-Batterien und -Akkus zu schenken. Das Umweltbundesamt informiert dazu ausführlich.
Annahmestellen
Entsorgungspartner für Rücknahme und Verwertung der leeren Energieträger ist das Gemeinsame Rücknahmesystem Batterien (GRS).
- Die GRS-Sammelbehältnisse sind beim Schadstoffzwischenlager auf der Umladestation in Greppin aufgestellt.
- Auch beim Schadstoffmobil werden Altbatterien angenommen.
- Batterie-Sammelboxen stehen zudem überall dort im Handel, wo Batterien und Akkus verkauft werden.
Die Annahme ist immer entgeltfrei.
Gasentladungslampen, LED und Solarleuchten
Defekte Gasentladungslampen, darunter insbesondere Energiesparlampen und Leuchtstofflampen sowie LED- und Solar-Altlampen gehören zu den Elektro- und Elektronikaltgeräten (Sammelgruppe 3).
Sie müssen, wie alle anderen Elektro- und Elektronikaltgeräte, getrennt vom Restabfall gesammelt und umweltverträglich entsorgt werden.
Glühlampen in den Restabfall
Normale Glühlampen/-birnen und Halogenstrahler sind, wenn diese defekt sind, über den Restabfall zu entsorgen.