Definition für E-Altgeräte
- Bitte informieren Sie sich dazu im § 4 Abs. 17 Abfallwirtschaftssatzung und im Abfall ABC.
- E-Altgeräte werden für die Entsorgung in sechs Sammelgruppen eingeteilt (Sammelgruppen).
Abholung auf Antrag
Mehrmals in einem Jahr, ohne Begrenzung der jährlichen Abholmenge holen wir auf Ihren Antrag hin Elektro- und Elektronikaltgeräte entgeltfrei vor Ihrem Grundstück ab. Elektroaltgeräte werden von Privat und aus dem Kleingewerbe entsorgt, nicht aber aus Kleingartenanlagen.
An dem Ihnen mitgeteilten Termin sind ausschließlich die angemeldeten Elektroaltgeräte bis 6 Uhr morgens geordnet vor dem Grundstück beziehungsweise dem Behälterstandplatz bereitzustellen.
E-Altgeräte selber wegbringen
Elektro- und Elektronikaltgeräte können Sie bei den meisten der Annahmestellen im Landkreis selbst anliefern.
Rücknahme im Fachhandel und im Supermarkt
Ab 2016 sind Elektrogerätegroß- und Fachhandel und seit Sommer 2022 auch Lebensmittelgeschäfte und Discounter bei Vorliegen bestimmter Rahmenbedingungen (Verkaufsfläche, Verkauf von Elektrowaren) verpflichtet, Elektroaltgeräte zurückzunehmen (Rechtsgrundlage).
Die Abholung und die Annahme sind immer entgeltfrei.
Kennzeichnung
- Seit dem dem Jahr 2006 müssen gemäß § 9 ElektroG alle neuen Elektro- und Elektronikgeräte mit einer „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“ gekennzeichnet sein.
- Mit dem Symbol ist der Hinweis verbunden, defekte Elektro- und Elektronikgeräte nie über den Restabfall zu entsorgen.