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Bauabfälle richtig entsorgen

Definition für Bauabfälle

Bitte informieren Sie sich dazu im § 4, Absätze 14, 15 und 16 Abfallwirtschaftssatzung und im Abfall ABC.

Abholen lassen oder selber anliefern

Containerdienste

Die Sammlung an der Baustelle und die Entsorgung  jeder Art Bauabfälle kann ein Container genutzt werden. Containerdienstleistungen für Region Bitterfeld übernimmt unter anderem die Wolfener Recycling GmbH.

Selbst anliefern bei Entsorgungsanlagen

An den hier aufgeführten, für die Entsorgung von Bauabfällen zugelassenen Entsorgungsanlagen ist die Anlieferung aus privatem Anfall und für Kleingewerbebetriebe möglich.

Verpackungen von Baustoffen

Verpackungen von Baustoffen, zum Beispiel Verpackungskartonagen, Zementsäcke aus Verbundmaterial und Eimer (von Dispersionsfarben) unterliegen den Bestimmungen des Verpackungsgesetzes.

Geringe Mengen dieser Verpackungen, die bei privaten Bauarbeiten angefallen sind, sollen über die Papiertonne beziehungsweise, wenn Säcke und Eimer vollkommen restentleert werden können den/die Gelben Sack/Gelbe Tonne gesammelt werden.

Logo REPASACKZementsäcke mit dem REPASACK-Symbol können unter anderem bei der Wolfener Recycling GmbH abgegeben werden.

Leere Säcke von Zementpulver

Kein Restabfall

  • Insbesondere Mineralische Bau- und Abbruchabfälle dürfen nicht über den Restabfall entsorgt werden. Auch alle verwertbaren Bauabfälle, vor allem Verpackungen (siehe oben) und Altmetalle gehören nicht in den Restabfall.

Sonderfall Baustellenabfälle

Die sogenannten Baustellenabfälle sind dem Restabfall sehr ähnlich. Wenn diese in Kleinmengen bei privaten Bautätigkeiten anfallen, dürfen sie über die Restabfallbehälter entsorgt werden.

Größere Mengen Baustellenabfälle sind bei den zugelassenen Abfallannahmestellen gegen Entgelt anzuliefern.

Kein Bauabfall

Möbel aus Holz sind jedoch kein Bauabfall, sie werden nach Anmeldung als Sperrmüll entsorgt.

Kein Sperrmüll

Abbruchabfälle, wie zum Beispiel Bauschutt, Fenster, Türen und Bauholz werden gemäß § 4 Absatz 11 Abfallwirtschaftssatzung nicht als Sperrmüll entsorgt.

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