Wie ist die Abfallentsorgung organisiert? Wir antworten auf Ihre Fragen.
Anschluss- und Benutzungsrecht | Anschluss- und Benutzungszwang
- Bitte melden Sie Ihre Immobilie zur öffentlichen Abfallentsorgung an. Dann erhalten Sie Mülltonnen. Rechtsgrundlage hinsichtlich der Anschluss- und Meldepflichten sind § 8 und § 10, Absätze 1 und 2 Abfallwirtschaftssatzung.
Folgende Angaben werden zur Anmeldung benötigt
- Datum der Anmeldung. Angaben zur Person des Grundstückseigentümers/-in. Anschrift der Immobilie. Anzahl der auf dem Grundstück/in der Wohnung gemeldeten Personen. Außerdem müssen Sie bei der Anmeldung die gewünschte Entsorgungsvariante angeben. Das Anmeldeformular hier downloaden.
Immer vorher, persönlich oder schriftlich bitte
- Die erstmalige Anmeldung eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung zur Abfallentsorgung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld muss spätestens einen Monat vor Bezug oder Nutzungsbeginn erfolgen.
- Das können Sie persönlich in einem Kundenbüro tun. Alternativ ist die Anmeldung schriftlich mit dem Formular An-/Ummeldung zur Abfallentsorgung bei der ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH bekannt zu machen.
- Die Anmeldung muss zusätzlich zur pflichtgemäßen Meldung bei der kommunalen Meldebehörde erfolgen.
Die Formularvordrucke finden Sie …
über den Downloadbereich und direkt unter Antragsvordrucke.
Personen an- oder abmelden
Personenänderungen müssen innerhalb eines Monats nach der Veränderung gemeldet werden. Sie können dies in einem Kundenbüro tun. Alternativ können Sie dies schriftlich Formular Anmeldung/Ummeldung zur Abfallentsorgung bei der ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH einreichen.
Entsprechende Nachweise (Urkunden, Meldebescheinigungen) sind mitzubringen oder beizulegen. Dies betrifft jede Ummeldung.
- Wenn es sich um einen Umzug innerhalb des Landkreises Anhalt-Bitterfeld handelt wird eine Ummelde-Bescheinigung benötigt.
- Bei einem Zuzug in den Landkreis ist die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich.
- Bei einem Wegzug aus dem Landkreis müssen Sie eine Abmeldebescheinigung vorlegen oder einreichen.
Ein Grundstück von der Abfallentsorgung abmelden
Abmeldungen aufgrund des Verkaufs eines Grundstücks, im Sterbefall und ähnlichem sind den ABIKW mit dem Formular Abmeldung von der Abfallentsorgung bekannt zu geben. Alternativ geht auch ein formloses Schreiben.
- Bei einer Abmeldung sind entsprechende Nachweise beizufügen. Zum Beispiel die Kopie der Sterbeurkunde oder die Meldebescheinigung.
- Beim Verkauf eines Grundstücks ist der neue Grundstückseigentümer zu benennen. Der neue Grundstückseigentümer muss das Grundstück zur Abfallentsorgung anmelden.
Bitte beachten Sie, dass …
- eine Um- beziehungsweise Abmeldung bis zum 15. eines Monats eingegangen sein muss.
- Eine Um- beziehungsweise Abmeldung, die nach dem 15. eines Monats eingeht, wird erst zum 1. des Folgemonats rechtskräftig.
- Der Grundstückseigentümer muss alle Änderungen vornehmen.
- Bürgerservice Sachsen-Anhalt Wohnsitz anmelden
- Bürgerservice Sachsen-Anhalt Wohnsitz ummelden
- Bürgerservice Sachsen-Anhalt Wohnsitz abmelden
- Bürgerservice Sachsen-Anhalt Meldebescheinigung
Die Anzahl der Personen im Haushalt und die Entsorgungsvariante sind ausschlaggebend
- Die Höhe des Abfallentgeltes richtet sich nach der von Ihnen gewählten Entsorgungsvariante 1, 2, 3, 4 oder 5 gemäß Preisblatt 2024.
- Die Entgelte für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen bestehen aus …
- einem Personengrundentgelt (PGE) und
- einem Volumenentgelt (VE).
- Das Preisblatt 2024 gilt ab dem 01.01.2024.
Rechtsgrundlagen
- Das Abfallentgelt erhebt die ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung durch die Kunden aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Rechtsgrundlage sind die Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB ABIKW) und das Preisblattes 2024.
Folgende Abfallentgelte werden für private Haushalte erhoben
- ein Personengrundentgelt je Person in einem privaten Haushalt (Ziffer 17.3 AEB ABIKW)>
- ein Volumenentgelt für die Entsorgungsvarianten 1 bis 5 (Ziffern 17.5 und 18. AEB ABIKW)
- ein Entgelt für den Behälteraustausch (Ziffer 20.2 AEB ABIKW)
- ein Entgelt für den Aufwand beim Wechsel der Entsorgungsvariante (Ziffer 20.1 AEB ABIKW)
- ein Entgelt für gesonderte Umleerungen der Rest- und Bioabfallbehälter (Ziffer 21 AEB ABIKW)
- ein Entgelt für den Erwerb von Rest- und Bioabfallsäcken (Ziffer 18.5, 19.1 und 22 AEB ABIKW) sowie
- ein Entgelt für das Erstellen von Zahlungsaufforderungen (Ziffer 26.3 AEB ABIKW).
Bei Fragen zu den Entgelten und zur Entgeltabrechnung helfen Ihnen unsere Kundenberater/-innen.
Das Personengrundentgelt für die Abfallentsorgung umfasst …
folgende Leistungen gemäß Ziffer 17.2 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen der ABIKW (AEB ABIKW).
- Die Bereitstellung von Behältern für Restabfall, Bioabfälle und Papier/Pappe/Kartonagen.
- Das Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus privaten Haushalten.
- Die Entsorgung von schadstoffhaltigen/gefährlichen Haushaltsabfällen.
- Die Erfassung, Verwertung und Vermarktung von Papier/Pappe/Kartonagen.
- Das Einsammeln und Entsorgen von Sperrmüll.
- Das Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Elektro- und Elektronikaltgeräten.
- Wir erfüllen die Beratungspflichten nach § 46 Abs. 1 KrWG.
- Wir entsorgen die Abfälle, die im Sinne des § 11 AbfG LSA verbotswidrig abgelagert worden sind. Dies schließt Fahrzeuge gemäß § 20 Abs. 3 KrWG ein, es sei denn, der gesetzlich verpflichtete Verursacher trägt die Kosten.
Es gibt die Entsorgungsvarianten 1, 2, 3, 4 und 5. Welche passt für meinen Haushalt?
- Wählen Sie die Entsorgungsvariante basierend auf dem Rest- und Bioabfallaufkommen in Ihrem Haushalt.
- In einem Ein- oder Zweipersonenhaushalt fällt wenig Restabfall an. Eine Variante mit 40-Liter Restabfallvolumen je Person und Monat wird passen. Mehrpersonenhaushalte mit Kindern brauchen voraussichtlich eine 60-Liter-Variante.
- Bitte entsorgen Sie Wertstoffe getrennt. Nutzen Sie die Gelbe Fraktion, die Papiertonne und die Glasdepotcontainer. Dann kommen Sie bestimmt mit einer der beiden 40-Liter-Varianten aus.
- Ebenfalls ist festzulegen, ob Sie alle Bioabfälle in Ihrem Garten kompostieren möchten oder nicht. Dementsprechend wählen Sie eine Variante mit oder ohne Biotonne.
- Die Umleerungen der Rest- und Bioabfallbehälter erfolgen 14-täglich.
Tipps, wie Sie das Abfallaufkommen für Ihren Haushalt ermitteln können
- Fallen etwa 10 Liter Restabfall pro Person und Woche an? Dann wählen Sie die 40 Liter Variante .
- Fallen etwa 15 Liter Restabfall pro Person und Woche an? Dann wählen Sie die 60 Liter Variante.
- Fallen etwa 30 Liter Restabfall pro Person und Woche an? Dann wählen Sie die 120 Liter Variante.
Das gesamte Abfallentgelt ergibt sich aus der Summe von Personengrundentgelt plus Volumenentgelt. Dass Volumenentgelt ist davon abhängig, für welche Entsorgungsvariante Sie sich entschieden haben.
Wechsel der Entsorgungsvariante
- Wenn Sie Ihre zuvor gewählte Entsorgungsvariante ändern möchten, berechnen wir ein Entgelt. Die zusätzlichen Kosten hierfür betragen gemäß Preisblatt 2024 brutto 9,00 € (netto 7,56 € zzgl. Umsatzsteuer 19% gleich 1,44 €).
Behältertausch
- Ein Wechsel der Entsorgungsvariante kann auch einen Behältertausch erfordern. Hierfür fallen gemäß Preisblatt 2024 Kosten in Höhe von brutto 6,55 € an (netto 5,50 € zzgl. Umsatzsteuer 19% (1,05 €).
Oben genanntes gilt nicht, …
- wenn Sie sich neu/erstmals zur Abfallentsorgung bei der ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH anmelden. Dann erfolgt die Entgeltberechnung gemäß Ziffer 17 AEB ABIKW.
Für eine zusätzliche (gesonderte) Umleerung …
Ihres Restabfallbehälters sowie eines Bioabfallbehälters gelten im Jahr 2024 die Vorgaben des Preisblattes 2024 für die Abfallentsorgung.
Das Volumen des Abfallbehälters bestimmt die Kosten.
Behältervolumen Restabfall (Liter) | Preis je Umleerung (in € brutto) |
---|---|
60 | 3,06 |
80 | 4,07 |
120 | 6,10 |
240 | 12,21 |
1.100 | 55,97 |
Behältervolumen Bioabfall (Liter) | Preis je Umleerung (in € brutto) |
60 | 1,18 |
120 | 2,36 |
240 | 4,71 |
Für die Entgeltberechnung liegen …
das Personengrundentgelt und das Volumenentgelt zugrunde. Wir berechnen das Personengrundentgelt gemäß 17.3 AEB ABIKW (Allgemeine Entsorgungsbedingungen ABIKW) wie folgt …
„Bemessungsgrundlagen für das nach Monaten berechnete Personengrundentgelt für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen ist die Anzahl der Personen, die auf dem Grundstück mit Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldet sind beziehungsweise die zu einem Haushalt gehören (bei mehreren Haushalten auf einem Grundstück). Maßgebend für die Ermittlung der Anzahl der Personen sind die nach dem amtlichen Melderegister gemeldeten Personen.“
Siehe dazu die Tabelle zu Punkt 1.2 des Preisblattes 2024 für die Abfallentsorgung.
Anzahl der Personen**) | Preis pP/M*) (€ netto) |
Zzgl. 19 % USt. (€) | Preis pP/M*) (€ brutto) |
---|---|---|---|
1. bis 4. Person | 3,57 | 0,68 | 4,25 |
5. Person | 1,79 | 0,34 | 2,12 |
ab 6. Person | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
(pP/M = Preis pro Person und Monat*); (Personen, die auf dem Grundstück gemeldet sind beziehungsweise die zu einem Haushalt gehören (bei mehreren Haushalten auf einem Grundstück**))
- Bitte beachten Sie, dass sich die Reduzierung bei der 5. Person beziehungsweise die Befreiung ab der 6. Person auf die Anzahl der Personen bezieht, welche zu einem Haushalt gehören.
- Eine Reduzierung kann nicht automatisch erfolgen. Sie müssen die Haushaltsgröße (Anzahl der im Haushalt lebenden Personen) den ABIKW formlos/schriftlich mitteilen. Beachten Sie diesen Sachverhalt vor allem bei mehreren Haushalten auf einem Grundstück.
Selbstverständlich, das ist eine gute Idee.
Bitte nutzen Sie dazu dieses SEPA-Antragsformular zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren.
Datenschutz
Die Informationen zum Datenschutz finden Sie hier. Dies beinhaltet insbesondere die Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 DSGVO.
Eine Erstattung des Abfallentgeltes …
- ist eine nachträgliche Befreiung vom Abfallentgelt. Sie kann erfolgen, wenn sich eine Person aus verschiedenen Gründen für längere Zeit innerhalb eines Jahres nicht am Hauptwohnsitz im Landkreis Anhalt-Bitterfeld aufhält.
Rechtsgrundlage
Gemäß Ziffer 25 Erstattungsrichtlinien der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB ABIKW) der ABIKW GmbH gibt es zwei Möglichkeiten.
- Eine Person kann 50% des Personengrundentgeltes und des Volumengrundentgeltes zurückerhalten. Dies gilt, wenn sie aus beruflichen Gründen oder anderen Gründen mehr als 182 Tage im Jahr abwesend ist. Berufliche Gründe könnten Montagearbeit oder Fernfahrten sein. Andere Gründe könnten Ausbildung, Berufspraktikum, Aufenthalt als Au-pair oder die Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes sein.
- Eine Person kann 100% des Personengrundentgeltes und des Volumengrundentgeltes zurückerhalten. Dies gilt, wenn sie aus den oben genannten Gründen durchgehend an 365 Tagen abwesend ist.
Erstattungsanträge sind …
- durch die/den Kundin/Kunden schriftlich unter Nutzung dieses Formulars einzureichen.
- Dies muss bis zum 31.01. des folgenden Jahres erfolgen.
- Die Kundin/der Kunde kann den Erstattungsantrag stellen, wenn die Voraussetzungen nach den Ziffern 25.1 oder 25.2 AEB ABIKW erfüllt sind.
- Die Kundin/der Kunde muss die Voraussetzungen für eine Entgelterstattung mit schriftlichen Belegen nachweisen.
- Diese können zum Beispiel eine Semesterbescheinigung, Vermieterbescheinigung, Arbeitgeberbescheinigung, Dienstzeitbescheinigung oder eine Auslandsaufenthaltsbescheinigung sein.
Die ABIKW GmbH entscheidet über den Antrag bis zum 31.03. des Folgejahres. Sie verrechnet bereits in Anspruch genommene Leistungen mit zu gewährenden Erstattungen.
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, …
denn es erfolgt keine automatische Abmeldung bei der ABIKW GmbH.
- Sie, als Gewerbetreibender, der sein Gewerbe abmelden will oder abgemeldet hat, müssen die ABIKW GmbH informieren. Bitte setzen Sie ein formloses Schreiben auf. Führen Sie alle relevanten Angaben zu Ihrem Betrieb (Name, Anschrift) auf. Nennen Sie auch den Grund der Abmeldung.
- Fügen Sie dem Schreiben eine Kopie der Gewerbeabmeldung bei. Diese haben Sie bei der Aufgabe des Gewerbebetriebes bei der Gewerbeabteilung des zuständigen Ordnungsamtes eingereicht.
- Mehr dazu erfahren Sie aus der Gewerbeordnung und bei den Bürgerämtern des Landkreises.
- Bitte übersenden Sie diese Unterlagen dann an die …
ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH
Ortsteil Greppin, Salegaster Chaussee 10
06803 Bitterfeld-Wolfen
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Firmenkundenberater/-innen, Telefon 03494 7999926.
Bitte das Anmeldeformular ausfüllen
- Mit diesem Anmeldeformular für Gewerbebetriebe melden Sie sich zur Abfallentsorgung an.
- Bitte entscheiden Sie sich für eine Entsorgungsvariante. Füllen Sie das Formular aus. Nutzen Sie gegebenenfalls die Anlage 4 zur Abfallwirtschaftssatzung – Gefäßvolumen nach Einwohnergleichwerten. Senden Sie das ausgefüllte Formular an die …
ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH
Ortsteil Greppin, Salegaster Chaussee 10
06803 Bitterfeld-Wolfen
Abfallentgelt ist anteilig zu zahlen
- Für Wochenendgrundstücke erheben wir das Abfallentgelt anteilig.
- Es gilt für die Zeit vom 01.04. bis zum 30.09. eines Jahres.
Mit diesem Formular Anmeldung zur Abfallentsorgung melden Sie ein Wochenendgrundstück zur Abfallentsorgung an. Auf dem Anmeldeformular informieren wir Sie über die Entsorgungsvarianten. Diese Entsorgungsvarianten können für Wochenendgrundstücke in Anspruch genommen werden.
- Bitte entscheiden Sie sich für eine Entsorgungsvariante. Füllen Sie das Formular aus. Senden Sie es anschließend ausgefüllt an die
ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH
Ortsteil Greppin | Salegaster Chaussee 10
06803 Bitterfeld-Wolfen. - Bei Fragen zur Anmeldung von Wochenendgrundstücken wenden Sie sich bitte an das ABIKW Kundenbüro Greppin.
Einerseits …
Kundin/Kunde ist ein Anschlusspflichtiger. Das bedeutet, er oder sie ist Eigentümer eines Grundstücks im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Dieses Grundstück wird ständig oder zeitweise bewohnt oder sonstig genutzt und bebaut. Wohnungseigentümer gehören auch dazu.
Andererseits …
Kundin/Kunde ist auch ein Benutzungspflichtiger. Das heißt, der Erzeuger oder Besitzer von Abfällen. Einfacher formuliert: derjenige, bei dem der Abfall angefallen ist. Und derjenige, der ihn entsorgen möchte. Zu dieser Kundengruppe zählen besonders Mieter und Pächter.
- Rechtsgrundlagen sind § 4 Abs. 4 und 5 Abfallwirtschaftssatzung sowie die Allgemeinen Entsorgungsbedingungen der ABIKW GmbH (AEB ABIKW).