Abfallartenkatalog
Anlagen für die Region Bitterfeld
Abfallartenkatalog für die Abfall-Umladestation Greppin (AUS)
inkl. Anlage zur Zwischenlagerung gefährlicher Abfälle | Entsorgernummern NA 8200015 und NA 8200097
Aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbe) sowie aus dem Anfall auf privat genutzten Grundstücken und aus privaten Haushalten werden auf der Abfall-Umladestation in Greppin die folgenden Abfälle und Wertstoffe zu den jeweils angegebenen Annahmentgelten angenommen.
Zur Bestimmung der Masse der angelieferten Abfälle erfolgt bei Anlieferung eine Eingangswägung. Nach dem Abladen der Abfälle folgt die Ausgangswägung zur Ermittlung der Differenz. Die Annahmeentgelte sind sofort in bar zu bezahlen.
Annahme von Gewerbebetrieben u. a.
| Altmetall/Metallschrott | Altreifen | biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle | gemischte Siedlungsabfälle | gemischte Bau- und Abbruchabfälle | Abfälle aus Glas | Papier und Pappe | Kunststoffabfälle (keine Verpackungen) | Sperrmüll | Teer- und Bitumendachpappe |
Annahme von privaten Haushalten u. a.
| Altmetall/Metallschrott | gemischte Siedlungsabfälle | gemischte Bau- und Abbruchabfälle | Glas | Holz | Kunststoffe | Papier und Pappe | Sperrmüll |
Ausführliche Informationen zur Anlage erhalten Sie hier.
Den vollständigen Annahmekatalog entnehmen Sie bitte der Anlage 3 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.
ABIKW Kompostierungsanlage
Kompostierungsanlage Holzweißig | Niemegker Straße | Bitterfeld | OT Bitterfeld
Annahme von Haushalten und Gewerbebetrieben
| Grün- und Gartenabfälle | Abfälle aus der Forstwirtschaft | biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle |
Ausführliche Informationen zur Anlage erhalten Sie hier.
Anlagen in der Region Köthen
Entsorgungsanlagen der PreZero Service Köthen GmbH
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Abfallannahme und Umladestation Maxdorfer Straße Köthen
Angenommen werden ...
Altreifen | Kunststoffabfälle | Teer-/Bitumenpappe | Dämmmaterial | asbesthaltige Baustoffe | gemischte Bau- und Abbruchabfälle | Altpapier | Altglas | Altmetall | gemischte Siedlungsabfälle | Sperrmüll
Die vollständigen Annahmekataloge der o. g. Abfallentsorgungsanlagen entnehmen Sie bitte der Anlage 3 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.
Die vollständigen Annahmekataloge der o. g. Abfallentsorgungsanlagen entnehmen Sie bitte der Anlage 3 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.
Die vollständigen Annahmekataloge der o. g. Abfallentsorgungsanlagen entnehmen Sie bitte der Anlage 3 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.
Anlagen in der Region Zerbst
Abfallartenkatalog der Kleinanlieferannahmestelle Zerbst/Straguth
Annahme entgeltfrei aus allen Herkunftsbereichen
| Altpapier | Altmetall/Metallschrott | Sperrmüll | Elektro-/Elektronikaltgeräte | Gasentladungslampen | gefährliche (schadstoffhaltige) Abfälle | Gerätebatterien und -akkus |
Flüssige Abfälle werden nur in gekennzeichneten bzw. den handelsüblichen Gebinden von max. 25 Liter angenommen.
Gegen Entgelt werden angenommen
Aus allen Herkunftsbereichen werden die folgenden Abfälle und Wertstoffe angenommen. Zur Bestimmung der Masse der angelieferten Abfälle erfolgt bei Anlieferung eine Eingangswägung. Nach dem Abladen der Abfälle folgt die Ausgangswägung zur Ermittlung der Differenz.
Die Annahmeentgelte gelten bei Selbstanlieferung und sind sofort in bar zu bezahlen.
| Grün- und Gartenabfälle | Altholz | asbesthaltige Abfälle | Dämmmaterialien | gemischte Siedlungsabfälle | Beton- und Ziegelschutt zur Aufbereitung auf der mobilen Brecheranlage Straguth |
Den vollständigen Annahmekatalog entnehmen Sie bitte der Anlage 3 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.
Gegen Entgelt werden abgegeben
| Gartenkompost | Recyclingmaterial |
Umschlagstation Straguth
Die vollständigen Annahmekataloge der o. g. Abfallentsorgungsanlagen entnehmen Sie bitte der Anlage 3 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.
Mobile Brecheranlage für Bauschutt
Die vollständigen Annahmekataloge der o. g. Abfallentsorgungsanlagen entnehmen Sie bitte der Anlage 3 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.