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Annahmebedingungen

Bei den Entsorgungsanlagen …

in den drei Regionen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld werden die in Anlage 3 Abfallwirtschaftssatzung aufgeführten Abfälle und Wertstoffe angenommen. Die Annahme erfolgt aus dem gewerblichen Bereich sowie von privaten Haushalten.

Ein- und Ausgangswägungen

  • Zur Bestimmung der Masse der angelieferten Abfälle erfolgt bei Anlieferung eine Eingangswägung.
  • Nach dem Abladen der Abfälle führt man bei der Ausfahrt des Fahrzeugs die Ausgangswägung durch. So ermittelt man die Differenz und die zu zahlenden Annahmeentgelte.

Barzahlung oder EC-Karte

  • Die Annahmeentgelte von gewerblichen Kleinanlieferern und privaten Anlieferern sind sofort zu entrichten. Sie müssen bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.

Barzahlung

  • Bei der Bauschuttsortieranlage der Wolfener Recycling GmbH in Bitterfeld kann man nicht mit EC-Karten zahlen.
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