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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für sonstige Leistungen der ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH

  1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten bezüglich der sonstigen Leistungen gegenüber Bürgern und Gewerbetreibenden (Auftraggeber) in Ergänzung der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld sowie den Allgemeinen Entsorgungsbedingungen der ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH in der jeweils geltenden Fassung. Vom Auftraggeber verlangte Abweichungen beziehungsweise deren Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn die ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH diesen ausdrücklich in Textform zustimmt.
  2. Die ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH ist berechtigt, sich jederzeit nach Maßgabe ihrer betrieblichen Erfordernisse zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung der von uns zur Verfügung gestellten Geräte, Behälter oder sonstigen Einrichtungen. Für Beschädigungen, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, haftet der Auftraggeber.
  4. Sofern die Leistung in der Entsorgung von Abfällen besteht, ist der Auftraggeber zur vollständigen und exakten Deklaration der aufzunehmenden und zu transportierenden Stoffe verpflichtet. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Entsorgung entstehen.
  5. Bei anzeigepflichtigen Sonderabfällen sind vom Auftraggeber die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und behördlichen Auflagen unbedingt zu beachten, soweit diese für unsere Leistungserfüllung im Einzelfall von Bedeutung sind.
  6. Rechnungen über sonstige Leistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftraggeber zur Zinszahlung verpflichtet, die Zinsen belaufen sich bei Verbrauchern auf 5%-Punkte und bei Unternehmen auf 9%-Punkte über dem Basiszinssatz. Für jede Mahnung werden Mahnkosten in Höhe von 5,00 € in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung darüber hinaus gehenden Schadens bleiben vorbehalten.
  7. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Die ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH ist berechtigt, mit Gegenforderungen ihrer Auftraggeber aufzurechnen.
  8. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Derzeit sind das 19 %.
  9. Die Unwirksamkeit einzelner Abreden lässt die Verbindlichkeit der übrigen Abreden dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

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