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Alttextilien richtig entsorgen

Getrenntsammlung

Grundlage für Wiederverwendung und Recycling

Seit dem 01.01.2025 gilt EU-weit die Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien. Diese Regelung zielt nicht darauf ab, die bestehenden Möglichkeiten zur Sammlung nutzbarer und verwertbarer Altkleidung zu verändern. Das Ziel besteht vielmehr darin, deutlich mehr Alttextilien als bisher der Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen.

Bitte nutzen Sie die weiterhin die Altkleidercontainer sowie die Altkleidersammlungen karitativer und gemeinnütziger Organisationen. So führen Sie Alttextilien einer Wiederverwendung oder dem Recycling zu. Nur stark verschmutzte Alttextilien gehören in den Restabfall.

Annahme von Alttextilien auch in Greppin und Zerbst

Alttextilien in haushaltsüblichen Mengen werden auch bei den Kleinanlieferer-Annahmestellen in Greppin, Köthen und Zerbst entgeltfrei angenommen.

Mit diesem Angebot zur Getrenntsammlung von Alttextilien wird im Landkreis Anhalt-Bitterfeld die gesetzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien gemäß EU-Abfallrahmenrichtlinie und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) erfüllt.

Hier liegt die ABIKW Niederlassung Zertbst/Straguth
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