Der beste Service
für unsere Kunden

Die ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH bieten Ihnen einen exklusiven Service wenn es um die Abfallentsorgung geht. Dabei achten wir auf Nachhaltigkeit ohne dabei die Qualität unserer Dienstleistungen zu schmälern.

Ein charismatischer Chef nimmt seinen Abschied

Hartmut Eckelmann, seit dem 17. September 1990 Geschäftsführer von Bitterfelder Entsorgungs- und ABIKW GmbH, er nimmt zum 31.12.2023 nun wirklich “seinen Hut”. Ab dem 1. Januar 2024 ist Petra Pletschke alleinige Geschäftsführerin der ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH.

Die ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH wurde im Herbst 2009 als Fusion der Bitterfelder Entsorgungs GmbH mit der Be- und Entsorgung Zerbst GmbH gegründet.

Als kommunales Entsorgungsunternehmen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist sie für die Erbringung der kommunalen Pflichtaufgaben der Entsorgung von festen Abfällen zur Beseitigung aus Haushalten und Gewerbe verantwortlich.

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Die ABIKW GmbH entsorgt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld Restabfälle, Bio- und Grünabfälle, Altpapier, sperrige Abfälle sowie Elektroaltgeräte. Entsorgungspartner übernehmen die Einsammlung von Leichtverpackungen und gefährlichen Abfällen sowie die Leerung der Altglas-Container.

Ihre persönlichen Umleer- und Sammeltermine finden Sie im Abfalltourenplan. Über welche Entsorgungssysteme diverse Abfälle und Wertstoffe zu entsorgen sind, erfahren Sie im Abfall-ABC.

Sperrmüll bis 2 m³ holen wir zweimal im Jahr entgeltfrei vor Ihrem Grundstück ab.

Elektroaltgeräte und Altmetall holen wir in haushaltsüblichen Mengen und so oft Sie wollen ab.

Eine Anmeldung zur Abholung können Sie direkt hier online vornehmen.

Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld stehen Ihnen Annahmestellen für das gesamte Spektrum der im täglichen Leben im privaten und kleingewerblichen Bereich anfallenden Abfälle und Wertstoffe zur Selbstanlieferung im Rahmen der kundenfreundlichen Öffnungszeiten von montags bis samstags zur Verfügung

Aus dem Annahmekatalog können Sie entnehmen, welche Abfälle und Wertstoffe an den einzelnen Annahmestellen angenommen werden.

Für die Entsorgung durch die ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH, sind die Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB) und das Preisblatt inklusive der Entsorgungsvarianten maßgeblich.

Als Rechtsgrundlage dient die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, welcher die Gesetze und Verordnungen des Abfallrechts auf Landesebene und Bundesebene zugrunde liegen.

In den FAQs beantworten wir alle häufigen Fragen. So zum Beispiel zur Organisation und Anmeldung zur Abfallentsorgung, zu den Sammelsystemen und zum Identsystem. Sollte Ihre Frage dort nicht beantwortet werden, nehmen Sie direkt telefonisch über 03494 79999 0 oder per E-Mail Kontakt zu uns auf.

Im Bereich Kundenberatung erfahren Sie auch, bei welchen Agenturen die zugelassenen Abfallsäcke erhältlich sind und Sie können sich diverse Dokumente herunterladen.

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